Übertragungswert in der PKV: Bedeutung beim Tarifwechsel
Von Michael SchreiberAktualisiert am 4. Dezember 20256 Min. Lesezeit
Übertragungswert in der PKV einfach erklärt: Was beim Wechsel des Versicherers von Ihren Altersrückstellungen wirklich mitwandert und was verloren geht.
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Ein Mann, 54, ruft mich an. Er hat ein Angebot eines anderen Versicherers auf dem Tisch, 90 Euro im Monat günstiger als sein aktueller Tarif, gleiche Leistung auf dem Papier. Klingt nach einem klaren Fall. Dann frage ich ihn, wann sein Vertrag begonnen hat. 2006. Und in diesem Moment ist das ganze Angebot nichts mehr wert, jedenfalls nicht so, wie er es sich vorgestellt hat. Denn von den Altersrückstellungen, die er in fast zwanzig Jahren angespart hat, würde beim Wechsel exakt nichts mitwandern. Null Euro.
Genau an diesem Punkt scheitern die meisten Texte zum Thema. Sie erklären den Übertragungswert sauber als Begriff und hören da auf, wo es interessant wird, nämlich bei der Frage, was am Ende wirklich auf dem Konto des neuen Versicherers landet. Ich versuche, das hier anders zu machen, mit Zahlen, die man nachrechnen kann.
Was der Übertragungswert überhaupt ist
In jedem PKV-Tarif zahlen Sie in jungen Jahren mehr ein, als Sie statistisch verbrauchen. Dieser Überschuss wird verzinst und zurückgelegt, damit der Beitrag im Alter nicht ins Unbezahlbare steigt. Das ist die Altersrückstellung. Über die Jahre sammelt sich da ein erheblicher Betrag an, bei einem 55-Jährigen mit gutem Tarif schnell ein fünfstelliger Wert.
Solange Sie bei Ihrem Versicherer bleiben, gehört dieses Polster faktisch Ihnen. Wechseln Sie dagegen das Unternehmen, gehört es plötzlich der Versichertengemeinschaft Ihres alten Anbieters. Mit einer Ausnahme: dem Übertragungswert. Das ist der Teil, den der Gesetzgeber Ihnen mitgibt, damit der Wettbewerb zwischen den Versicherern überhaupt funktioniert.
Und genau hier kommt der Haken. Der Übertragungswert ist nicht das, was Sie angespart haben. Er ist auf das begrenzt, was Sie im Basistarif angespart hätten, dem gesetzlich festgelegten Mindesttarif, der ungefähr den Leistungen der gesetzlichen Kasse entspricht. Die Differenz zwischen Ihrem komfortablen Tarif und diesem nackten Basisniveau bleibt zurück.
Die 2009er-Grenze, die alles entscheidet
Es gibt ein Datum, das man kennen muss: den 1. Januar 2009. Damals wurde die Portabilität der Altersrückstellungen eingeführt.
- Vertrag ab dem 1.1.2009: Es existiert ein Übertragungswert in Höhe des Basistarif-Anteils. Den nehmen Sie beim Wechsel mit.
- Vertrag vor dem 1.1.2009: Es gibt keinen mitnahmefähigen Übertragungswert. Kündigen Sie und wechseln den Anbieter, sind die Altersrückstellungen komplett weg.
Mein Anrufer von oben fällt in die zweite Gruppe. Für ihn wäre der externe Wechsel ein teurer Fehler gewesen, der 90-Euro-Vorteil hätte sich über die Jahre in einen Nachteil verkehrt, weil der neue Vertrag ohne mitgebrachtes Polster startet und der Beitrag im Alter umso steiler klettert. Die Lösung lag woanders, dazu gleich.
Ein Detail, das in den meisten Erklärungen fehlt: Wer einen Altvertrag von vor 2009 hat und intern in einen neueren Tarif desselben Versicherers wechselt, behält seine Rückstellungen vollständig. Das Datum betrifft also nur den Wechsel des Unternehmens, nicht den Wechsel des Tarifs im Haus.
Was Sie konkret verlieren, in Zahlen
Theorie ist das eine. Schauen wir uns an, was bei einem typischen Profil passiert. Die folgenden Werte sind Beispielrechnungen, keine garantierten Beträge, aber sie zeigen die Größenordnung, die ich in der Praxis sehe.
| Profil | Angesparte Altersrückstellung (geschätzt) | Mitnahmefähiger Übertragungswert | Was zurückbleibt |
|---|---|---|---|
| 40 Jahre, Tarif seit 2014, gehobenes Niveau | ca. 9.000 Euro | ca. 5.500 Euro | ca. 3.500 Euro |
| 50 Jahre, Tarif seit 2010, Chefarzt/Einbett | ca. 22.000 Euro | ca. 10.000 Euro | ca. 12.000 Euro |
| 58 Jahre, Tarif seit 2009, Spitzenleistung | ca. 38.000 Euro | ca. 14.000 Euro | ca. 24.000 Euro |
Das Muster ist unbequem, aber eindeutig: Je älter Sie sind und je leistungsstärker Ihr Tarif, desto kleiner der Anteil, der mitwandert. Bei der 58-jährigen Person bleibt mehr als die Hälfte des Polsters auf der Strecke. Wer einen einfachen Tarif knapp über Basisniveau hat, verliert dagegen relativ wenig, weil sein Tarif ohnehin nah am Basistarif kalkuliert.
Deshalb misstraue ich Vergleichsangeboten, die nur den Monatsbeitrag gegenüberstellen. Ein Tarif kann 70 Euro günstiger sein und Sie trotzdem zehntausende Euro kosten, wenn Sie dafür ein gewachsenes Rückstellungspolster aufgeben.
Der interne Tarifwechsel als Ausweg
Hier liegt der praktische Kern, und den unterschlagen viele Ratgeber, weil sie auf den Verkauf neuer Verträge schielen. Sie müssen für einen günstigeren Beitrag den Versicherer gar nicht verlassen.
Das Recht auf den internen Tarifwechsel steht in Paragraf 204 VVG. Es erlaubt Ihnen, in jeden anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, und zwar unter Anrechnung Ihrer vollen Altersrückstellungen und Ihres Eintrittsalters. Keine neue Gesundheitsprüfung für die Bestandsleistungen, kein Verlust des Polsters. Der Übertragungswert ist hier schlicht kein Thema, weil das Geld im Haus bleibt.
Wichtig zu wissen: Will der neue Tarif Leistungen abdecken, die der alte nicht enthielt, etwa Chefarztbehandlung statt nur Mehrbettzimmer, darf der Versicherer für diese Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Für den gleich hohen oder niedrigeren Schutz darf er das nicht. Diesen Unterschied verwechseln viele und meinen dann, der interne Wechsel sei genauso riskant wie ein Anbieterwechsel. Ist er nicht.
Was das bringt, sehe ich regelmäßig: Beitragssenkungen von 20 bis 40 Prozent sind drin, wenn jemand jahrelang in einem alten, teuer gewordenen Tarif festhängt und der Versicherer längst günstigere Nachfolgetarife mit vergleichbarem Schutz aufgelegt hat. Genau das habe ich meinem Anrufer empfohlen. Ergebnis nach Prüfung: ein interner Wechsel, der ihn rund 110 Euro im Monat sparte, ohne einen einzigen Euro Altersrückstellung zu verlieren.
Wann der externe Wechsel trotzdem sinnvoll sein kann:
- Ihr Vertrag ist noch jung (wenige Jahre alt), das Polster also klein und der Verlust überschaubar.
- Sie sind unzufrieden mit dem Versicherer selbst, nicht nur mit dem Beitrag, und kein interner Tarif passt.
- Ein anderer Anbieter bietet dauerhaft bessere Leistung, die Ihr Haus gar nicht im Programm hat.
In allen anderen Fällen, und das ist die Mehrheit, fahren Sie mit dem Wechsel im eigenen Haus besser.
So fragen Sie den Wert konkret ab
Der Übertragungswert steht in keinem Vergleichsportal. Sie müssen ihn beim Versicherer anfordern, schriftlich, mit dem Stichwort “mitnahmefähiger Übertragungswert nach Paragraf 204 Absatz 1 VVG zum Wunschtermin”. Der Versicherer ist zur Auskunft verpflichtet.
Bekommen Sie zwei Zahlen genannt, lassen Sie sich beide bestätigen:
- die gesamte gebildete Altersrückstellung in Ihrem aktuellen Tarif,
- den mitnahmefähigen Übertragungswert.
Die Lücke zwischen beiden ist Ihr Verlust beim Anbieterwechsel. Erst mit dieser Differenz auf dem Tisch ist ein Vergleich seriös. Alles andere ist Rechnen mit der halben Wahrheit.
Ein Wort zur Steuer, weil das oft gefragt wird: Der Übertragungswert ist kein Einkommen, das Ihnen ausgezahlt wird. Er wandert direkt von Versicherer zu Versicherer. Es gibt also nichts zu versteuern und keinen Geldfluss, den Sie privat nutzen könnten. Wer hofft, sich beim Wechsel etwas auszahlen zu lassen, liegt falsch.
Was viele beim Timing übersehen
Der Übertragungswert wird zum Tag des Wechsels berechnet, nicht zum Vertragsbeginn. Jedes Jahr, das Sie in einem leistungsstarken Tarif weiterlaufen, vergrößert tendenziell die Lücke zwischen angesparter Rückstellung und mitnahmefähigem Wert. Wer ernsthaft über einen Anbieterwechsel nachdenkt, sollte das deshalb eher früh prüfen als mit 60.
Und noch etwas Praktisches: Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer findet eine vollständige Gesundheitsprüfung statt. Eine Diagnose, die seit Vertragsbeginn dazugekommen ist, kann zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder zur Ablehnung führen. Der interne Tarifwechsel kennt dieses Risiko für die bereits versicherten Leistungen nicht. Auch das wiegt oft schwerer als ein paar Euro Beitragsunterschied.
Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Text mitnehmen: Bevor Sie irgendein günstiges Wechselangebot unterschreiben, fordern Sie Ihren mitnahmefähigen Übertragungswert an und stellen Sie ihn neben Ihre komplette Altersrückstellung. Die Differenz sagt Ihnen mehr über den wahren Preis des Wechsels als jede Beitragstabelle.
Häufige Fragen
Was ist der Übertragungswert in der PKV?+
Der Übertragungswert ist der Teil Ihrer Altersrückstellungen, den Sie beim Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer mitnehmen dürfen. Gesetzlich begrenzt ist er auf die Höhe, die im Basistarif angespart worden wäre. Alles, was Sie darüber hinaus in Ihrem Komforttarif angespart haben, bleibt beim alten Versicherer und kommt der dortigen Gemeinschaft zugute.
Gilt der Übertragungswert auch beim internen Tarifwechsel?+
Nein. Wenn Sie nach Paragraf 204 VVG innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Tarif wechseln, bleiben Ihre kompletten Altersrückstellungen erhalten. Der Übertragungswert spielt nur eine Rolle, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Deshalb ist der interne Wechsel fast immer die günstigere Variante.
Wie viel meiner Altersrückstellungen verliere ich beim Anbieterwechsel?+
Das hängt von Ihrem Tarif und Ihrem Alter ab. Bei einem hochwertigen Tarif mit Chefarzt und Einbettzimmer kann der mitgegebene Übertragungswert nach Jahrzehnten weit unter der Hälfte der tatsächlich angesparten Rückstellung liegen. Je leistungsstärker der Tarif und je älter Sie sind, desto größer der Verlust.
Was passiert mit Altersrückstellungen aus Verträgen vor 2009?+
Für Verträge mit Beginn vor dem 1. Januar 2009 gibt es keinen mitnahmefähigen Übertragungswert. Wer einen solchen Altvertrag kündigt und den Anbieter wechselt, verliert die gesamten Altersrückstellungen. Hier lohnt der externe Wechsel praktisch nie, der interne Tarifwechsel dagegen schon.