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PKV-Beitragserhöhung 2026: Gründe, Rechte und was Sie tun können

Von Thomas BergerAktualisiert am 24. Oktober 20256 Min. Lesezeit

PKV-Beitragserhöhung 2026 verstehen: Warum die Beiträge steigen, welche Rechte Sie nach § 203 VVG haben und welcher Schritt sich wirklich rechnet.

Inhaltsverzeichnis
  1. Warum der Beitrag überhaupt steigt
  2. Was im Gesetz steht, und warum das Ihr Geld wert ist
  3. Ihre fünf Optionen, geordnet nach dem, was meistens funktioniert
  4. Ein konkretes Rechenbeispiel
  5. Das Sonderkündigungsrecht: nützlich, aber kein Allheilmittel
  6. Was Sie diese Woche konkret tun sollten

Im Januar lag bei vielen meiner Mandanten wieder derselbe Brief im Postfach: drei Seiten Kleingedrucktes, irgendwo darin eine neue Zahl, die das Konto Monat für Monat stärker belastet. Für 2026 hat etwa jeder zweite bis dritte Privatversicherte so ein Schreiben bekommen, manche mit Aufschlägen jenseits der 20 Prozent. Wer dann nur stöhnt und weiterzahlt, verschenkt bares Geld. Wer den Brief versteht, hat mehrere Hebel in der Hand.

Ich arbeite seit Jahren mit Privatversicherten, die genau an diesem Punkt sitzen, und merke immer wieder: Die wenigsten kennen ihre Rechte, und noch weniger nutzen sie. Dabei steht das meiste klar im Gesetz.

Warum der Beitrag überhaupt steigt

Eine private Krankenversicherung darf den Beitrag nicht nach Lust und Laune anheben. Das Ganze ist enger reguliert, als die meisten denken. Der Versicherer kalkuliert beim Vertragsabschluss, was die Versorgung seiner Versicherten kosten wird. Steigen die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft über diese Kalkulation hinaus, muss neu gerechnet werden. Das nennt sich Beitragsanpassung, kurz BAP.

Die Treiber dahinter sind real und ziemlich unspektakulär:

  • Medizinischer Fortschritt. Neue Medikamente, bessere Bildgebung, teurere OP-Verfahren. Eine moderne Krebstherapie kann sechsstellig kosten. Das ist gut für Patienten und teuer für die Kasse.
  • Krankenhaus- und Pflegekosten. Die Klinikkosten sind zuletzt deutlich über 10 Prozent im Jahr gestiegen, auch wegen höherer Löhne für Pflegekräfte.
  • Höhere Lebenserwartung. Wer länger lebt, nimmt länger Leistungen in Anspruch. Das verschiebt die ganze Kalkulation.
  • Zinsumfeld. Die Altersrückstellungen werden am Kapitalmarkt angelegt. Lange Jahre mit Niedrigzins haben hier Erträge gekostet, die jetzt nachfinanziert werden.

Ein Detail, das oft untergeht: Anpassungen kommen häufig sprunghaft, nicht jedes Jahr ein bisschen. Der Gesetzgeber erlaubt eine Neukalkulation erst ab einem bestimmten Schwellenwert. Solange der nicht überschritten ist, bleibt der Beitrag gleich, auch wenn die Kosten schon schleichend steigen. Wird die Schwelle dann gerissen, kommt der ganze Nachholbedarf auf einmal. Deshalb gibt es Jahre ohne Erhöhung und dann plötzlich ein dickes Plus.

Was im Gesetz steht, und warum das Ihr Geld wert ist

Zwei Paragraphen sollten Sie kennen. Sie klingen trocken, sind aber genau die Stellen, an denen sich entscheidet, ob eine Erhöhung wirksam ist.

Nach § 155 Abs. 3 VAG darf ein Versicherer einen Tarif erst neu kalkulieren, wenn die Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent von der ursprünglichen Berechnung abweichen. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit liegt die Schwelle bei 5 Prozent. Manche Tarife setzen die Schwelle vertraglich sogar niedriger an, dann gilt der niedrigere Wert.

Nach § 203 Abs. 5 VVG muss die Versicherung die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung nachvollziehbar mitteilen. Ein Satz wie “gestiegene Gesundheitskosten” reicht dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Der BGH hat in mehreren Urteilen seit Dezember 2020 entschieden, dass formal mangelhaft begründete Erhöhungen unwirksam sein können. Versicherte haben in solchen Fällen zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen, in der Praxis je nach Vertrag und Zeitraum von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.

Wichtig dabei: Es geht um die formale Begründung, nicht darum, ob die Erhöhung “fair” ist. Und die Verjährung greift schnell. Rückforderungen sind in der Regel nur drei Jahre rückwirkend durchsetzbar, gerechnet ab Jahresende. Wer einen alten Brief von 2022 noch liegen hat, sollte sich beeilen.

Zustimmen muss übrigens ein unabhängiger Treuhänder. Der prüft, ob die Berechnung sauber ist, bevor der neue Beitrag verschickt wird. Dass früher an der Unabhängigkeit dieses Treuhänders gezweifelt wurde, hat der BGH inzwischen geklärt: Die gerichtliche Klärung dieser Frage allein macht eine Erhöhung nicht unwirksam.

Ihre fünf Optionen, geordnet nach dem, was meistens funktioniert

Wenn das Schreiben kommt, gibt es nicht nur “zahlen oder kündigen”. Es gibt eine ganze Reihe von Wegen, und die meisten Versicherten kennen nur zwei davon.

Option Wirkung auf den Beitrag Risiko Für wen geeignet
Tarifwechsel intern (§ 204) oft 20 bis 50 % weniger kein neuer Gesundheitscheck nötig fast alle, erster Schritt
Selbstbehalt erhöhen spürbar niedriger höhere Kosten im Krankheitsfall gesunde, finanziell ruhige Versicherte
Beitragsentlastung prüfen senkt Beitrag ab Ruhestand bindet heute Kapital Versicherte ab Mitte 40
Erhöhung rechtlich prüfen mögliche Rückzahlung Aufwand, ggf. Kosten bei altem, schlecht begründetem Brief
Rückkehr GKV / Anbieterwechsel je nach Fall Verlust der Rückstellungen nur in Sonderfällen

Der erste Punkt ist der entscheidende. § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif Ihres eigenen Versicherers zu wechseln, der gleichartigen Schutz bietet. Und zwar unter voller Anrechnung Ihrer Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung für den bisherigen Leistungsumfang. Das ist der große Unterschied zum Anbieterwechsel, bei dem die mühsam angesparten Rückstellungen größtenteils im alten Vertrag bleiben.

Was viele nicht wissen: Versicherer bieten diese günstigeren Tarife nicht von sich aus an. Sie müssen aktiv danach fragen. Schreiben Sie Ihrem Versicherer und verlangen Sie eine Übersicht aller Tarife mit gleichwertigem Schutz und niedrigerem Beitrag. Diese Auskunft steht Ihnen zu.

Ein konkretes Rechenbeispiel

Nehmen wir einen 52-jährigen Selbstständigen, nennen wir ihn Herrn K. Sein Tarif kostete 2025 noch 640 Euro im Monat, ab 2026 sind es 760 Euro. Plus rund 19 Prozent.

Sein erster Reflex: zurück in die gesetzliche Kasse. Geht nicht, er ist über 50 und selbstständig, der Weg ist faktisch versperrt. Sein zweiter Gedanke: kündigen und woanders neu abschließen. Wäre ein Fehler, denn er würde rund 15 Jahre Altersrückstellungen verlieren und müsste mit Mitte 50 durch eine neue Gesundheitsprüfung.

Was tatsächlich half: ein interner Tarifwechsel in einen moderneren Tarif desselben Versicherers mit fast identischen Leistungen, dazu eine Anhebung des Selbstbehalts von 600 auf 1.200 Euro im Jahr. Ergebnis: 611 Euro im Monat. Er zahlt jetzt weniger als vor der Erhöhung, behält seine Rückstellungen und seinen Schutz. Der höhere Selbstbehalt tut nur in einem Jahr weh, in dem er wirklich krank wird. In allen anderen Jahren spart er.

Das ist kein Einzelfall. In der Praxis sehe ich bei sauber gemachten Tarifwechseln regelmäßig Ersparnisse zwischen 100 und 250 Euro im Monat, ohne dass der Versicherte schlechter dasteht.

Das Sonderkündigungsrecht: nützlich, aber kein Allheilmittel

Mit dem Erhöhungsschreiben bekommen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird, ohne die normale Frist abzuwarten.

Klingt verlockend, ist aber selten der richtige Weg. Denn eine Kündigung der PKV setzt voraus, dass Sie nahtlos einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Ohne Anschlussversicherung geht es nicht, und beim Neuabschluss verlieren Sie wieder die Altersrückstellungen. Das Sonderkündigungsrecht ist eher etwas für Menschen, die ohnehin gerade in die gesetzliche Versicherung wechseln können, etwa bei einem neuen Job unter der Versicherungspflichtgrenze. Für alle anderen ist der interne Tarifwechsel der ruhigere und meistens günstigere Hebel.

Was Sie diese Woche konkret tun sollten

Lassen Sie den Brief nicht im Stapel verschwinden. Drei Schritte, die Sie selbst erledigen können:

  1. Schreiben aufheben und Datum notieren. Zugang ist relevant für die Zweimonatsfrist. Heben Sie auch alte Erhöhungsschreiben der letzten drei Jahre auf.
  2. Tarifübersicht anfordern. Eine kurze E-Mail an den Versicherer mit der Bitte um alle gleichwertigen Tarife nach § 204 VVG. Das kostet nichts und ist Ihr gutes Recht.
  3. Selbstbehalt und Beitragsentlastung durchrechnen. Wenn Sie selten zum Arzt gehen, kann ein höherer Selbstbehalt mehr bringen als jeder Streit ums Kleingedruckte.

Eine unabhängige Honorarberatung für den Tarifwechsel kostet je nach Aufwand meist zwischen 200 und 500 Euro. Bei einer Ersparnis von 150 Euro im Monat hat sich das nach wenigen Wochen bezahlt gemacht. Achten Sie darauf, dass der Berater auf Honorarbasis und nicht auf Provision arbeitet, sonst landen Sie schnell bei einem teuren Neuabschluss statt bei einem klugen Wechsel.

Wer eine ältere, dürftig begründete Erhöhung im Schrank hat, sollte sie zusätzlich von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt anschauen lassen. Aber bauen Sie nicht Ihre ganze Strategie darauf. Der zuverlässigere Weg, dauerhaft weniger zu zahlen, führt fast immer über den Tarifwechsel im eigenen Haus.

Häufige Fragen

Darf meine PKV den Beitrag einfach so erhöhen?+

Nein. Eine Beitragsanpassung ist nur erlaubt, wenn die Versicherung tatsächlich höhere Ausgaben hat als ursprünglich kalkuliert. Erst wenn die Gesundheitskosten in einem Tarif um mehr als 10 Prozent (oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent) vom kalkulierten Wert abweichen, darf neu gerechnet werden. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.

Wie lange habe ich Zeit, der Erhöhung zu widersprechen?+

Einen echten Widerspruch gegen die Anpassung selbst gibt es nicht, die Erhöhung wird mit Fristablauf wirksam. Sie haben aber ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten ab Zugang des Schreibens. Eine formal fehlerhafte Erhöhung können Sie zudem nachträglich anfechten, Rückzahlungen sind bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?+

Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG nicht. Ihre angesparten Altersrückstellungen wandern vollständig in den neuen Tarif mit. Nur beim Wechsel zu einem anderen Versicherer geht der größte Teil verloren, deshalb ist der interne Wechsel fast immer die bessere Wahl.

Lohnt sich der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse?+

Für die meisten über 55 ist er praktisch versperrt, hier greift eine gesetzliche Sperre. Unter 55 funktioniert er nur über versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Rechnen Sie vorher genau, oft ist ein Tarifwechsel innerhalb der PKV günstiger.

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